Benutzungsbedingungen für Jugendherbergen
Anmeldung Bezahlung Absagen Ausfallzahlung Mitgliedschaft von Personen Mitgliedschaft von Organisationen Beitragsnachweis Preise Haftung
Jugendherbergen (JH) sind Häuser des Deutschen Jugendherbergswerkes (DJH) oder Häuser anderer Träger, die dem DJH angeschlossen sind. Das DJH und seine JH tragen sich wirtschaftlich selbst.
Voraussetzung für die Aufnahme in eine JH ist die Mitgliedschaft im Deutschen Jugendherbergswerk oder in einem anderen Verband der International Youth Hostel Federation (IYHF). Sie kann auch vor Ort erworben werden. Jugendliche unter 18 Jahren und Familien werden vorrangig aufgenommen. Unangemeldeten Gästen, die über 26 Jahre alt sind, kann eine Übernachtung nur gewährleistet werden, wenn es die Belegungssituation zulässt.*)
Kinder- und Jugendgruppen müssen von mindestens einer verantwortlichen Person begleitet werden.
Die Länge des Aufenthaltes in derselben Jugendherberge kann von der Herbergsleitung begrenzt werden, wenn die Belegungssituation dies erfordert.
Anmeldung
Einzelgäste und Familien können ihre Übernachtung telefonisch buchen, sicherer ist jedoch die schriftliche Form. Für längere Familienaufenthalte und Gruppen ist eine schriftliche Vereinbarung notwendig. Um Missverständnisse zu vermeiden, sollte die schriftliche Anmeldung folgende Angaben enthalten: Name, Anschrift, Daten der Ankunft und Abreise, Zahl der Gäste unter Angabe des Geschlechtes, Verpflegungswünsche.
Die Anmeldung wird mit der schriftlichen Zusage für beide Seiten verbindlich. Eine Anzahlung kann verlangt werden.
Bezahlung
Einzelgäste zahlen bei der Ankunft in der JH. Die Kosten für Familien und Gruppen werden spätestens bei der Abreise fällig.
Absagen
Einzelpersonen können ihre Vorausbuchung telefonisch absagen. Die Absage muss der Jugendherberge bis zum Vortage der geplanten Anreise, 18 Uhr, zugegangen sein.
Angemeldete Gruppen müssen schriftlich absagen. Die Absage muss mindestens acht Wochen vor dem geplanten Anreisetag der Jugendherberge zugegangen sein. Hiervon abweichende Fristen sind dem Belegungsvertrag zu entnehmen.
Bei Anmeldungen innerhalb vier Wochen vor Anreise und danach erfolgten Absagen gelten in jedem Fall die Regelungen, die unter »Ausfallzahlungen« im nächsten Kapitel genannt sind.
Angemeldete Familien mit einer Aufenthaltsdauer von bis zu vier Tagen müssen mit einer Frist von einer Woche, bei einer Aufenthaltsdauer ab fünf Tagen mit einer Frist von vier Wochen vor dem geplanten Anreisetag schriftlich absagen.
Absagen durch die Jugendherbergen müssen gegenüber angemeldeten Gästen mindestens vier Wochen vor dem Anreisetag unter Angabe des Absagegrundes erfolgen. Betroffene Gäste erhalten bei der Suche nach einer Ersatzunterkunft Unterstützung.
Ausfallzahlung
Wenn die Absagefristen nicht eingehalten werden oder zwischen der Zahl der angemeldeten und der angereisten Gäste eine Minderung um mindestens zehn Prozent eintritt, müssen je Person und Tag als Entschädigung fünfzig Prozent aller vereinbarten Leistungen gezahlt werden, es sei denn, der Gast weist nach, dass ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.
Auf die Entschädigung wird verzichtet, wenn die vereinbarten Leistungen von anderen Gästen in Anspruch genommen werden.
Mitgliedschaft von Personen
Der Besitz der gültigen Mitgliedskarte ist Voraussetzung für den Bezug von Leistungen der Jugendherbergen. Die Mitgliedskarte kann von allen Personen mit festem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland bei allen DJH-Mitgliedskartenausgabestellen (auch Jugendherbergen und Geschäftsstellen der DJH-Landesverbände) erworben werden.
Einzelgäste bis 26 Jahre erhalten die Juniorenkarte. Für Einzelgäste, die älter als 26 Jahre sind, und für Familien gibt es die Mitgliedskarte FAM/SEN. Eheähnliche Gemeinschaften sind Familien gleichgestellt, wenn sie einen gemeinsamen Wohnsitz haben. Für jedes Familienmitglied kann eine eigene Mitgliedskarte ausgestellt werden. Volljährige Kinder benötigen eine eigene Mitgliedschaft.
Familienmitgliedskarten (FAM/SEN) berechtigen den erwachsenen Karteninhaber zur Mitnahme eigener und befreundeter minderjähriger Kinder. **)
Ausländische Gäste, die nicht Mitglied eines der IYHF angeschlossenen Verbandes sind, können vor Ort die »Internationale Gastkarte« (Welcome Stamps) erwerben.
Mitgliedschaft von Organisationen
Schulen, Vereine, Verbände, Anstalten und Stiftungen, Firmen und andere Körperschaften erwerben die körperschaftliche Mitgliedschaft und erhalten dafür Gruppenkarten. Für die Aufnahme gelten die satzungsrechtlichen Bestimmungen des DJH-Hauptverbandes und der DJH-Landesver-bände.
Mit der Gruppenkarte kann der/die Leiter/in mit einer Gruppe in der Jugendherberge übernachten. Die Gruppenkarte ist kein Ersatz für die Einzelmitgliedschaft des/r Gruppenleiters/in. Sie ist nicht übertragbar auf andere Institutionen oder Personen.
Eine Gruppe besteht aus mindestens vier Teilnehmer/innen einschließlich der Leitung. Gruppenleiter/innen sollten das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die körperschaftlichen Mitglieder tragen die Verantwortung für die Auswahl ihrer Leiter/innen. ***)
Gruppenkarten werden nicht an Reisebüros und ähnliche Unternehmen ausgegeben, die auf gewerblicher Basis die Teilnahme an Reisen vermitteln.
Beitragsnachweis
Alle manuell ausgestellten Mitgliedskarten enthalten Vornamen, Namen, Geburtsdatum, Unterschrift des Mitglieds und die gültige Jahresmarke. Die Jahresmarke gilt ab 1. Oktober des Vorjahres bis zum 31. Januar des nachfolgenden Jahres.
Preise
Preislisten sind bei den DJH-Landesverbänden und in den Jugendherbergen erhältlich.
Junioren und Familien mit minderjährigen Kindern zahlen lediglich die Inklusivpreise für Junioren. Senioren zahlen die Inklusivpreise für Senioren.
Übersichtstafeln, die in jeder Jugendherberge aushängen, machen das Preisgefüge für die Gäste transparent. Unsere Preise könnt ihr auch hier einsehen.
Haftung
Gäste, die aus eigenem Verschulden Schäden an Gebäuden und Inventar verursachen, werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zum Ersatz herangezogen (Erziehungsberechtigte und Veranstalter eingeschlossen).
Eine Haftung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Wertgegenständen kann nur übernommen werden, wenn diese der Herbergsleitung oder ihrer Vertretung ausdrücklich zur Verwahrung gegeben wurden, es sei denn, das DJH, seine Organe oder Erfüllungsgehilfen haben den Verlust oder die Beschädigung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Auch hier gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Für Schäden an Kraftfahrzeugen (einschließlich Inhalt) und Fahrrädern, die sich auf dem Gelände der JH befinden, wird nicht gehaftet, sofern der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig durch das DJH oder seine Organe oder Erfüllungsgehilfen verursacht worden ist.
Ausnahmeregelungen:
Für Jugendherbergen in Bayern gilt:
*) Einzelgäste können die Häuser nur bis zum Alter von 26 Jahren nutzen; **) Ehepaare können die Häuser nur bis zum Alter von 26 Jahren bzw. mit Kindern nutzen; ***) Gruppen, deren Teilnehmer älter als 26 Jahre sind, können die Häuser nicht nutzen.
Diese Benutzungsbedingungen wurden durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 13.11.2004 in Köln-Deutz verabschiedet.
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